Kostenvoranschlag
Die Erstellung einer Reparaturkostenkalkulation über DAT bei Bagatellschäden
Ist der Schaden an Ihrem Kfz nicht höher als 1.000,-€, spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall ist es nicht notwendig ein umfangreiches Schadengutachten erstellen zu lassen. Bei Bagatellschäden ist ein Kostenvoranschlag zu bevorzugen und auch vollkommen ausreichend. Andernfalls könnte es bei der Erstellung eines ausführlichen Gutachtes für einen Bagatellschaden dazu kommen, dass sich die Versicherung des Unfallgegners weigert, die Kosten für den Sachverständigen zu übernehmen. Wollen Sie also nicht auf zusätzliche Kosten sitzen bleiben, wenden Sie sich bei kleinen Kfz-Schäden für die Erstellung eines Kostenvoranschlags an uns. Wir kalkulieren die Kosten für Ihre Reparatur, damit Sie keine böse Überraschung erleben.
Bei Schäden über 1.000,-€ sollten Sie unbedingt ein professionelles Schadengutachten erstellen lassen, um eine Wertminderung zu verhindern. Sind Sie unsicher, ob es sich bei Ihrem Schaden nur um einen Bagatellschaden handelt? Für Laien ist die Schätzung des Schadenwertes oft schwer. Kommen Sie deshalb am besten direkt zu uns. Wir schauen uns den Schaden an und können Ihnen dann auf Grundlage unserer fachlichen Kenntnisse den richtigen Weg weisen.