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Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag

Die Erstellung einer Reparaturkostenkalkulation über DAT bei Bagatellschäden

Ist der Schaden an Ihrem Kfz nicht höher als 1.000,-€, spricht man von einem Bagatellschaden. In diesem Fall ist es nicht notwendig ein umfan­gre­ich­es Schadengutacht­en erstellen zu lassen. Bei Bagatellschä­den ist ein Kosten­vo­ran­schlag zu bevorzu­gen und auch vol­lkom­men aus­re­ichend. Andern­falls kön­nte es bei der Erstel­lung eines aus­führlichen Gutacht­es für einen Bagatellschaden dazu kom­men, dass sich die Ver­sicherung des Unfall­geg­n­ers weigert, die Kosten für den Sachver­ständi­gen zu übernehmen. Wollen Sie also nicht auf zusät­zliche Kosten sitzen bleiben, wen­den Sie sich bei kleinen Kfz-Schä­den für die Erstel­lung eines Kosten­vo­ran­schlags an uns. Wir kalkulieren die Kosten für Ihre Reparatur, damit Sie keine böse Über­raschung erleben.

Bei Schä­den über 1.000,-€ soll­ten Sie unbe­d­ingt ein pro­fes­sionelles Schadengutacht­en erstellen lassen, um eine Wert­min­derung zu ver­hin­dern. Sind Sie unsich­er, ob es sich bei Ihrem Schaden nur um einen Bagatellschaden han­delt? Für Laien ist die Schätzung des Schaden­wertes oft schw­er. Kom­men Sie deshalb am besten direkt zu uns. Wir schauen uns den Schaden an und kön­nen Ihnen dann auf Grund­lage unser­er fach­lichen Ken­nt­nisse den richti­gen Weg weisen.