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Wissenswert

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Tipps für Autofahrer

Das erweist sich nicht immer als ein­fach. Stre­it­et der Unfal­lverur­sach­er plöt­zlich seine Schuld oder den Unfall kom­plett ab und es gibt keine Zeu­gen des Unfall­her­gangs, kann es schwierig wer­den, seine Rechte durchzuset­zen. Und auch die geg­ner­ische Ver­sicherung wird es Ihnen als unschuldiger Unfall­beteiligter nicht leicht machen, Ihre Ansprüche gel­tend zu machen. Ohne eine kom­pe­tente Rechtsvertre­tung kom­men Sie in einem Stre­it­fall nicht beson­ders weit. Um Ihre Rechte und Ansprüche durch­set­zen zu kön­nen, soll­ten Sie sich deshalb an einen Verkehrsan­walt wen­den. Die Kosten für einen Verkehrsan­walt wer­den fast immer von der Ver­sicherung des schuldigen Unfall­geg­n­ers über­nom­men. Darüber hin­aus bringt ein Verkehrsan­walt an Ihrer Seite fol­gende Vorteile mit sich: 
  • Hil­fe bei der Durch­set­zung Ihrer Schadensersatzforderungen
  • Sicherung der Beweise des Unfalls
  • Fest­stel­lung des Schadensumfangs
  • Klärung von Fra­gen der Wert­min­derung und Reparaturkosten
  • Hil­fe bei der Auswahl eines Gutachters
  • Kosten der Gutachten
Im Stre­it­fall recht bekom­men ist das eine. Die eige­nen Rechte ken­nen, die einen im Schadens­fall zuste­hen, das andere. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nach einem Unfall bewusst sind, fühlen Sie sich in ein­er Unfall-Sit­u­a­tion vielle­icht nicht mehr ganz so macht­los und kön­nen bess­er han­deln. Merken Sie sich deshalb, dass Ihnen im Schadens­fall fol­gende Rechte zustehen: 
  • Recht auf freie Wahl von Anwalt, Reparatur­w­erk­statt und Gutachter
  • Recht auf die Entschei­dungs­frei­heit, ob und wie Sie den Schaden repari­eren lassen
  • Recht auf einen Miet­wa­gen während der Reparatur oder Entschädi­gung für Nutzungsausfall
  • Recht auf die Erstat­tung des erforder­lichen Geld­be­trags für die Reparatur
  • Recht auf die Reparatur des Schades, solange die Kosten der Reparatur die Kosten der Wiederbeschaf­fung eines gle­ich­w­er­ti­gen Fahrzeugs um nicht mehr als 30% übersteigen
An einem Unfall beteiligt sein ist oft schon schlimm genug. Häu­fig ste­ht man danach unter Schock und kann die Sit­u­a­tion nicht richtig einord­nen. Aus diesem Grund ist es unbe­d­ingt notwendig, keine Zugeständ­nisse oder Vere­in­barun­gen zu tre­f­fen. Damit die Sit­u­a­tion für Sie nach dem Unfall nicht noch unan­genehmer wird, soll­ten Sie deshalb unbe­d­ingt fol­gende Tipps beachten: 
  • Geste­hen Sie niemals Ihre Unfallschuld vor Ort ein!
  • Lassen Sie die Abwick­lung des Unfalls nicht von Drit­ten abnehmen!
  • Nehmen Sie keine kosten­lose Unfall­hil­fe an, mit denen die Abtre­tung Ihrer Schadenser­satzansprüche ver­bun­den ist!
  • Tre­f­fen Sie keine Vere­in­barun­gen mit der geg­ner­ischen Ver­sicherung. Wed­er über die Wahl der Werk­statt noch über die Wahl eines Sachver­ständi­gen / Gutachters!
  • Lassen Sie sich nicht vom Unfall­geg­n­er oder dessen Ver­sicherung beeinflussen!
Soll­ten Sie sich durch einen Unfall ver­let­zt haben, ste­hen Ihnen ver­schiedene Leis­tun­gen zu Ver­fü­gung, auf die Sie Anspruch haben. Dazu gehören fol­gende Leistungen: 
  • Anspruch auf Schmerzensgeld
  • Ersatz für Ihren Verdienstausfall
  • Ersatz für Ihre Heil­be­hand­lungskosten, soll­ten diese nicht von Ihrer Krankenkasse über­nom­men werden
  • Kosten ein­er Kurbehandlung
  • Umschu­lungs­maß­nah­men
  • Orthopädis­che Hilfsmittel
  • Haushalts­führungss­chä­den
  • Über­nahme der Unterhaltsverpflichtungen