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Reparaturbestätigung

Reparaturbestätigung

Nachweis für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung

Nach­dem Sie von einem Sachver­ständi­gen den ent­stande­nen Schaden an Ihrem Kfz in einem Gutacht­en fest­ge­hal­ten haben, kön­nen Sie als unver­schulde­ter Geschädigter selb­st über das weit­ere Vorge­hen entschei­den. Sie haben das Recht selb­st zu bes­tim­men, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise die Reparatur durchge­führt wer­den soll. Das bedeutet Sie kön­nen den Schaden, sofern Sie die nöti­gen Ken­nt­nisse mit­brin­gen, in Eigen­regie repari­eren. Genau in diesem Fall ist eine Reparaturbestä­ti­gung notwendig und sin­nvoll. Sin­nvoll deshalb, weil sich die Reparatur in Eigen­regie ohne Bestä­ti­gung durch einen Fach­mann neg­a­tiv auf Ihre kün­fti­gen Ver­sicherungsansprüche auswirken kann.

Damit Sie nach ein­er selb­st­ständi­gen Reparatur an Ihrem Fahrzeug weit­er­hin zukün­ftige Schaden­sansprüche durch­set­zen kön­nen, lassen Sie sich für eine sach- und fachgerechte Instand­set­zung Ihres Fahrzeugs eine Reparaturbestä­ti­gung geben. Wir empfehlen dieses bei dem Sachver­ständi­gen ausstellen zu lassen, der das Gutacht­en erstellt hat, da dieser mit Ihrem Fall ver­traut ist. Den­noch ist es möglich, eine Reparaturbestä­ti­gung ohne vorheri­gen Schadens­bezug erstellen zu lassen. Dafür sind fol­gende Dinge zu beachten:

  • Vor­führung des repari­erten Fahrzeugs
  • Nach­weis detail­liert­er Unter­la­gen bezüglich des Schadens in Form von Gutacht­en, Schaden­fo­tos, Reparatur­doku­men­ta­tion, etc.

Eine solche Reparaturbestä­ti­gung wird von manchen Ver­sicherun­gen als Nach­weis für die durchge­führte Reparatur zur Qual­ität­skon­trolle bzw. fik­tiv­en Schaden­ab­wick­lung ver­langt. Erfol­gt die Reparatur Ihres Fahrzeugs über eine Werk­statt ist ein Reparatur­nach­weis nicht notwendig. Hier reicht im Nor­mal­fall die Ein­re­ichung der Rechnung.