Reparaturbestätigung
Nachweis für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung
Nachdem Sie von einem Sachverständigen den entstandenen Schaden an Ihrem Kfz in einem Gutachten festgehalten haben, können Sie als unverschuldeter Geschädigter selbst über das weitere Vorgehen entscheiden. Sie haben das Recht selbst zu bestimmen, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise die Reparatur durchgeführt werden soll. Das bedeutet Sie können den Schaden, sofern Sie die nötigen Kenntnisse mitbringen, in Eigenregie reparieren. Genau in diesem Fall ist eine Reparaturbestätigung notwendig und sinnvoll. Sinnvoll deshalb, weil sich die Reparatur in Eigenregie ohne Bestätigung durch einen Fachmann negativ auf Ihre künftigen Versicherungsansprüche auswirken kann.
Damit Sie nach einer selbstständigen Reparatur an Ihrem Fahrzeug weiterhin zukünftige Schadensansprüche durchsetzen können, lassen Sie sich für eine sach- und fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs eine Reparaturbestätigung geben. Wir empfehlen dieses bei dem Sachverständigen ausstellen zu lassen, der das Gutachten erstellt hat, da dieser mit Ihrem Fall vertraut ist. Dennoch ist es möglich, eine Reparaturbestätigung ohne vorherigen Schadensbezug erstellen zu lassen. Dafür sind folgende Dinge zu beachten:
- Vorführung des reparierten Fahrzeugs
- Nachweis detaillierter Unterlagen bezüglich des Schadens in Form von Gutachten, Schadenfotos, Reparaturdokumentation, etc.
Eine solche Reparaturbestätigung wird von manchen Versicherungen als Nachweis für die durchgeführte Reparatur zur Qualitätskontrolle bzw. fiktiven Schadenabwicklung verlangt. Erfolgt die Reparatur Ihres Fahrzeugs über eine Werkstatt ist ein Reparaturnachweis nicht notwendig. Hier reicht im Normalfall die Einreichung der Rechnung.